Abmahnungen sind wohl derzeit ganz groß in Mode. Beim Durchstöbern der Blogs stößt man inzwischen immer häufiger auf einen “Ich-wurde-abgemahnt”-Beitrag. Teilweise erscheinen die Abmahnung wider jeglichen menschlichen Verstand, willkürlich und so was von daneben. Aus welchen kuriosen Gründen man abgemahnt werden kann, kann man zum Beispiel hier nachlesen.
Das rief Erinnerungen wach… Es muss jetzt gut zwei Jahre her sein, als uns per Fax (lt. handschriftlicher Notiz neben unserer Adresse “vorab” – das Schreiben selber kam per Post nie an) die erste Abmahnung ins Haus flatterte. Der Anwalt schrieb, dass sein Klient (ein damals im Aufbau befindliches, jetzt sehr bekanntes Singleportal) auf unserer damaligen Community-Seite das Impressum bemängelte. Bei einer zu kleinen Auflösung (640 x 480) sei das Impressum nur nach Scrollen anklickbar, außerdem entspräche dieses nicht dem derzeitigen Recht. Zudem sei unser Slogan “Auf dem Weg zur Flirtcommunity Nummer 1 in Deutschland” zu leicht mit dem des Klienten zu verwechseln. Die übliche überzogene Kostennote samt Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung lag natürlich auch dabei. Ach ja… Screenshots wurden ebenso mitgefaxt – da das Design der Seite schwarz war, kamen die “Beweise” natürlich auch auf dem Faxweg super durch (5 schwarze Seiten, die Tinte hätte ich gerne in Rechnung gestellt).
Ok, das mit dem Scrollen zum Impressum mag sein – aber zu der Zeit war eine Auflösung von 800 x 600 schon Usus. Der Inhalt des Impressums war einwandfrei und entsprach den rechtlichen Vorschriften. Das mit dem Slogan… nuja, darüber lässt sich streiten, allerdings war es an den Haaren herbei gezogen, denn bei unserer Seite handelte es sich einfach nur um einen Chat, in dem man sich unterhalten/flirten konnte. Keine Suchmöglichkeiten nach Singles und dergleichen, wie auf dem Portal des “Klägers”. Somit standen wir auch nicht im Wettbewerb – und für mich persönlich war somit die Abmahnung schon hinfällig, da die ganze Abmahnung auf Wettbewerbsfähigkeit beruhte, die es definitiv nicht gab. Ebenso hätte das Portal Suchmaschinen verklagen können, weil sie ebenfalls eine Suchfunktion besitzen. Davon konnten wir dann auch den Anwalt telefonisch überzeugen, der – zu unserem Glück – nicht wirklich mit dem Internet vertraut war, geschweige mit dem dort herrschenden Recht. Nach einem langen Gespräch inklusive Internetschulung hat er dann auch seine Kostennote zurückgezogen und wir hatten Ruhe. Nachdem wir versprachen, unser Impressum so zu positionieren, dass es auch auf einem Mini-Monitor lesbar sei, zog der Anwalt dann auch seine Kostennote zurück.
Mein persönliches Fazit: Es wird immer Erbsenzähler auf dieser Welt geben, die anderen nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnen, die nichts anderes zu tun haben, als akribisch Seiten im Internet nach Fehlern zu durchsuchen und auf dem noch so kleinsten Fehltritt rum reiten, als hinge ihr erbärmliches Leben davon ab. Ich kann so was nicht verstehen. Es wird Zeit, dass man da gesetzlich endlich etwas macht. Diese wilde Abmahnerei untereinander ist langsam schon lächerlich.



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